aktives Wahlrecht für Jugendliche bei Landtags- und Kommunalwahlen, Teilnahmemöglichkeit an Volks- und Bürgerentscheiden, Mitsprache- und Antragsrecht bei Einwohner- und Bürgerversammlungen; Änderung des Landeswahlgesetzes, des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes, des Bezirkswahlgesetzes, der Gemeinde- und der Landkreisordnung
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