Prüfung von Maßnahmen zur Verbesserung der Lebenssituation Gehörloser, insbesondere in folgenden Bereichen: Barrierefreiheit, Ausbildungs- und Arbeitsmarksmaßnahmen, Finanzierung von Assistenzleistungen, Teilhabe im gesellschaftlichen Bereich, Bildungs- und Erziehungpläne der Kindertagesstätten, Lehrpläne, Eingliederungshilfe; Sicherstellung der Förderung durch die offene Behindertenarbeit
|