u.a. Zahl der Heilerziehungspflegeschulen und der Schulpätze;Sicherstellung der kostenfreien Ausbildung durch den Pflegebonus, Meisterprämien; zweijährige einschlägige Berufstätigkeit als Aufnahmevoraussetzung; tarifliche Vereinbarungen über Ausbildungsvergütungen; Beschäftigte in der Heilerziehungshilfe und in der Behindertenbhilfe
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