Antrag Initiativdrucksache Nr. 18/285 vom 07.02.2019
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Nachbesserungen beim Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) auf Bundesebene
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insbesondere: kein generelles Anküpfungsverbot von Vergütungspositonen an Diagnosen, direkter Erstzugang für Patienten zu Psychotherapeuten, keine Streichung der Wahltarife der gesetzlichen Krankenkassen für Arzneimittel der besonderen Therapieeinrichtungen, keine neuen Zwangsrabatte von Impfstoffen, Beibehaltung der regionalen Vertragskompetenz sowie des Zulassungsverfahrens für Heilmittelerbringer, Verhinderung von Monopolstrukturen im Bereich Medizinischer Versorgungszentren
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