Antrag Initiativdrucksache Nr. 18/290 vom 07.02.2019
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Digitalpakt vorbereiten - Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz ändern
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Änderungen in folgenden Bereichen: Erweiterung des Personalaufwands um IT-Betreuer (Art. 2), Festlegung von schnellem Internet als Schulaufwand (Art. 3 Abs. 2), Erweiterung der Lernmittelfreiheit um Maßnahmen zur Digitalen Bildung (Art. 21)
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 Vorgangsmappe
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