insbesondere: Konkretisierung, realisierbare Anforderungen an die Nährstoffelimination und an Kleinkläranlagen, keine obligatorische Viertbehandlung, längere Umsetzungsfristen, Möglichkeit zur Nutzung externer Quellen regenerativer Energien, kein erweitertes Monitoring, Einschränkung der Möglichkeiten zur Überprüfung der Umsetzung bestimmter Anforderungen sowie der Regelungen zur Entschädigung
|