neuer § 193a (Besondere Anwendung der Geschäftsordnung aufgrund der allgemeinen Beeinträchtigung durch COVID-19): Öffentlichkeit von Sitzungen bei ausschließlich elektronischer Übermittlung, Abstimmungsverfahren, Beratung von Gesetzesvorlagen, Tagung der Ausschüsse in verringerter Besetzung, Zuschaltung von Ausschussmitgliedern und Sachverständigen per Videokonferenztechnik, Auslaufen bzw. Aufhebung der Regelungen
|