Dringlichkeitsantrag Initiativdrucksache Nr. 18/6554 vom 18.02.2020
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Verbesserungen bei der Reform der Notfallversorgung
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Erhalt der Richtlinienkompetenz der Länder beim Rettungsdienst; kein Gemeinsames Notfallleitsystem; Berücksichtigung der Interessen der Krankenhausplanung bei der Bestimmung der Standorte der Integrierten Notfallzentren (INZ); Möglichkeit zur Nutzung anderer Krankenhäuser neben den INZ durch den Rettungsdienst ohne Abschläge; keine fachliche Leitung der INZ durch die Kassenärztlichen Vereinigungen; keine zusätzliche Kostenbelastung der Länder
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 Vorgangsmappe
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