Anpassung des Hochschulgesetzes: Recht zur Betreuung von Promotionen für alle habilitierten Hochschulprofessoren, Übertragung des Promotionsrechts auf "Schools" bei der Einführung einer Matrixorganisation, Verleihung an forschungsstarke Professoren, Fakultäten oder "Schools"; verstärkte Einrichtung von Graduiertenkollegs
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