Zustimmung zu den Regelungen der 14. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, insbesondere: Anwendung des 3G-Prinzips, Vereinfachung der Maskenpflicht, Lockerung von Kontaktbeschränkungen, Rückkehr zum Präsenzunterricht, Sicherung der Kindertagesbetreuung, Präsenzangebote an Hochschulen, Öffnungsperspektive für Clubs und Diskotheken
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