Feststellung der Notwendigkeit des Kampfes gegen Antisemitismus; Zustimmung zu den präventiven und repressiven Maßnahmen der Staatsregierung, insbesondere der Annahme der Arbeitsdefinition der International Holocaust Remembrance Alliance, die Einsetzung eines Beauftragten der Staatsregierung, der Verfolgung antisemitischer Straf- und Gewalttaten, des Ausbaus von technischen Sicherungsmaßnahmen und der historisch-politischen Bildungsarbeit; konsequente Fortführung von Maßnahmen, insbesondere der Förderung zivilgesellschaftlichen Engagements, des Schutzes jüdischen Lebens, des Gedenkens an den Holocaust, des Entgegentretens gegen Relativierungen der Terrorherrschaft der Nationalsozialisten und der Erinnerungsarbeit
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