befristete Ausnahmeregelungen in folgenden Bereichen: Ausbildung und Prüfung von Dienstanfängern und Widerrufsbeamten, Ausbildungsqualifizierung, Auswahl- und Zulassungsverfahren, modulare Qualifizierung, dienstliche Beurteilungsverfahren; neuer Art. 70a, Änderung von Art. 71 des Leistungslaufbahngesetzes
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