Anpassung an aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung und im Bundesrecht, redaktionelle Änderungen: Berücksichtigung aller anfallenden Kosten bei der Ermittlung von Erschließungsbeiträgen (Änderung von Art. 5a), Übergangsregelung zur Erstattung in der Vergangenheit festgesetzter und erhobener Vorausleistungen (Änderung von Art. 19), Ermächtigung zum Erlass von Satzungen zur pauschalierten Abgeltung des Kurbeitrags für Zweitwohnungen (Änderung von Art. 7), Anpassung an die Neuerungen der Abgabenordnung (Änderung von Art. 13 KAG)
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