Anpassung an den Glücksspielstaatsvertrag 2021; Umbenennung der Staatlichen Lotterieverwaltung in "Staatliche Lotterie- und Spielbankverwaltung"; Umsetzung der Länderöffnungsklauseln zu traditionellen Glücksspielturnieren, Spielhallen und zur Sportwettvermittlung in Annahmestellen; Änderung des Ausführungsgesetzes zum Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland (Art. 1-7, 7a, 8-15) und des Spielbankgesetzes (Art. 3, 4a, 4b, 5, 7, Aufhebung von Art. 12)
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