Anpassung an den Dritten Glücksspieländerungsstaatsvertrag: Aufhebung der quantitativen Begrenzung der Wettvermittlungsstellen, qualitative Anforderungen an Wettvermittlungsstellen, Mindestabstände, Unterscheidung zwischen Wettvermittlung im Haupt- und Nebengeschäft; Umstellung der statischen Verweisungen auf dynamische Verweisungen; Änderung von Art. 1, 2, 4, 6, 7, 15, neue Art. 7a, 7b, 14 AGGlüstStV
|