insbesondere: Aufnahme von Regelungen zum Distanzunterricht in das Erziehungs- und Unterrichtswesengesetz, Präsenzunterricht als Regelfall, Aktualisierung der Regelungen zur Nutzung von Mobiltelefonen und sonstigen digitalen Speichermedien im Schulgebäude, Ermöglichung der Teilzeitausbildung an allen Berufsfachschulen, Klassensprecherwahl an Grundschulen; Änderung des Erziehungs- und Unterrichtswesengesetzes (Art. 8, 13, 23, 30, 56, 59, 62, 76, 89, 92) und des Schulfinanzierungsgesetzes (Art. 2, 18, 23, 32, 33)
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