Neuregelung des Petitonsrechts im Hinblick auf Bürgerfreundlichkeit, Barrierefreiheit und Transparenz, insbesondere: Benachteiligungsverbot, Aufschub von Maßnahmen der Verwaltung, Massen- und Sammelpetitionen, Liveübertragungen im Internet, Möglichkeit der Videozuschaltung von Petenten, Überarbeitung der Beschlussmöglichkeiten des Petitionsausschusses; Einrichtung eines Bürgerbeauftragten als unabhängige Behörde; Aufhebung des Petitionsgesetzes
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