Anpassung an hochschul- und gesundheitspolititsche Entwicklungen, insbesondere im Bereich Klinikbau, bei Aktivitäten der Kliniken im Transferbereich sowie bei Unternehmensgründungen; Änderung der Art. 2, 3, 5, 7, 8, 9, 12, 13, 15, 16, neue Art. 13, 17 BayUniKlinG
|