Änderung von Art. 1, 2, 3, 6, 8 sowie der Anlage 2 (DBestHG 2019/2020) des Haushaltsgesetzes 2019/2020, Aufhebung von Art. 6h, Einfügung neuer Art. 6l und 6m: u. a. Bewirtschaftung der Personalausgaben und Stellenbesetzungen, Umsetzung der Hightech Agenda Bayern, Reduzierung der Schuldentilgung, Personalübergang auf eine Infrastrukturgesellschaft für Autobahnen und andere Bundesstraßen, Stellenhebungen an Grund- und Mittelschulen, private Nutzung von Dienstfahrrädern; Änderung des Schulfinanzierungsgesetzes (Art. 1, 5, 17, 25, 48): Anpassung der Zuschusstabellen für die Lehrpersonal- und Betriebszuschüsse an kommunale und private Realschulen; Änderung des Art. 18 der Haushaltsordnung in Bezug auf Kreditermächtigungen und Staatsverschuldung
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