u. a. Einjahreshaushalt aufgrund von Unsicherheiten im Hinblick auf die konjunkturelle Entwicklung; Feststellung des Haushaltsplans, konjunkturpolitisch bedingte Maßnahmen, haushaltswirtschaftliche Sperren, Bewirtschaftung der Personalausgaben und Stellenbesetzungen, Stellenhebungen, Stellenansparung zur Ermöglichung der Lernzeitverlängerung am Gymnasium, Personalübergang auf eine Infrastrukturgesellschaft für Autobahnen und andere Bundesstraßen; Änderung der Haushaltsordnung (Art. 91), des Kostengesetzes (Art. 4), des Besoldungsgesetzes (Art. 41, Anlage 1), des Schulfinanzierungsgesetzes (Art. 17) und des Denkmalschutzgesetzes (Art. 21)
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