Verwendung der Mittel für folgende Zwecke: Unterstützung gemeinnütziger Einrichtungen, Schutzmaterial, Gefahrenzulagen, Sonderschlüsselzuweisungen, Übernahme der Einnahmeausfälle von Kommunen durch die Schließungen von Kinderbetreuungseinrichtungen, Leistungen an Kommunen für Hilfe für Obdachlose und Geflüchtete sowie zum Ausgleich von Kosten für Quarantänemaßnahmen, Investitionen in die Digitalisierung in der Schule, Unterstützung überbetrieblicher Bildungsstätten, Kampagne zur Sicherheit von Frauen, Krankenhäuser, Unterstützung der Landkreise bei der Anmietung geeigneter Räumlichkeiten zur Sicherheit von Opfern häuslicher Gewalt
|