Änderungsantrag Initiativdrucksache Nr. 18/10458 vom 13.10.2020
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Änderungsantrag zum Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Vereinfachung baurechtlicher Regelungen und zur Beschleunigung sowie Förderung des Wohnungsbaus;
hier: Art. 49
(Drs. 18/8547)
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Änderung von Art. 49 der Bauordnung: Wirtschaftlichkeitsgebot bei der Beseitigung von Anlagen
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