Überprüfung aller Liegendschaften auf Eignung zur Nutzung von Solarenergie: Senkung und Vermeidung von Treibhausgasen als Hauptkriterium, Einbeziehen von Fassaden und Parkplätzen, Berücksichtigung der Solarthermie, Lösung statischer Probleme, Ausrichtung der Module, Nutzung beschatteter Flächen, kein Ausschluss denkmalgeschützter Gebäude
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