Änderung und Ausbau des PflVG mit dem Ziel der Stärkung des Pflegeberufs bzw. der Reduktion des Pflegenotstands; Weiterentwicklung der berufsständischen Vertretung für Angehörige der Pflegeberufe in Bayern (VdPB); keine Berufsfachverbände mehr als Mitglied im VdPB; Mitwirkung an der Berufs- und Weiterbildungsordnung für den Berufsstand der Pflegenden; Ersetzen des bisherigen Beirats durch eine Kommission zur Begleitung des Reform- und Weiterentwicklungsprozesses der VdPB; verpflichtendes Berufsregister für Pflegefachpersonen; Änderung des Pflegendenvereinigungsgesetzes: neue Gesetzesbezeichnung "Gesetz über die Berufsausübung und die Berufsvertretung der Angehörigen der Pflegeberufe in Bayern" (Bayerisches Pflegendengesetz – BayPfleG); Änderung der Art. 1, Art. 2, Art. 3, Art. 5; Neufassung des Art. 4; Umnummerierung und Änderung von Art. 8 in Art. 9; Aufhebung von Art. 7a; neuer Art. 7
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