Aufgabenerweiterung des IT-Planungsrats auf den Betrieb von Digitalisierungslösungen, die Steuerung von Produkten und Projekten der Verwaltungsdigitalisierung, den kurzfristigen bund- und länderübergreifenden Einsatz von digitalen Lösungen für bestimmte Lebensbereiche und auf die Verantwortung für das föderale IT-Architekturmanagement;. Erweiterung der beratenden Sitzungsteilnehmer im IT-Planungsrat; Änderung der Bestimmung über Gründungsbeschluss und Satzung der Anstalt des öffentlichen Rechts; Bestimmungen bzgl. künftiger Finanzierung. Regelungen bzgl. künftiger Mittelplanung Änderung der Präambel und der §§ 1, 2, 5, 6, 7, 8, 9 und 12; Neufassung von § 9 Abs. 2. Aufhebung von § 9 Abs. 7
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