Verfassungsstreitigkeit (Vf.15-IVa-23 Bayerischer Verfassungsgerichtshof) zwischen
den Antragstellern
Klaus Adelt, MdL,
und weitere 69 Landtagsabgeordnete
und dem Antragsgegner
Bayerischer Landtag
vom 14. April 2023
über die Frage, ob der Antragsgegner durch den Beschluss vom 7. März 2023, mit dem der Beweisantrag Nr. 9 abgelehnt wurde, und den weiteren Beschluss vom 7. März 2023, mit dem der Beweisantrag Nr. 11 abgelehnt wurde, die Rechte der Antragsteller aus Art. 25 Abs. 4 BV verletzt hat
PII-G1310.23-0004
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