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Bayerische Verfassungsbeschwerde Beschlussempfehlung mit Bericht Nr. 19/1591 vom 11.04.2024 [VF]


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Verfassungsstreitigkeit (Vf.36-IVa-22 Bayerischer Verfassungsgerichtshof) zwischen der Antragstellerin Fraktion Alternative für Deutschland im Bayerischen Landtag und dem Antragsgegner Bayerischer Landtag über die Frage, ob der Antragsgegner dadurch, 1. „dass der Antragsgegner alle von der Antragstellerin vorgeschlagenen Kandidaten zur Besetzung des Parlamentarischen Kontrollgremiums ohne sachlichen Grund abgelehnt hat“, 2. „dass die Durchführung eines ordnungsgemäße(n) Moderationsverfahren(s) ohne sachlichen Grund abgelehnt worden ist“, 3. „dass sich das parlamentarische Kontrollgremium ohne Beteiligung der Antragstellerin am 22.01.2019 konstituiert hat“, verfassungsmäßige Rechte der Antragstellerin verletzt hat, sowie dadurch, „dass der Antragsgegner es einem Vertreter der Antragstellerin unmöglich macht, Rechte und Pflichten als Mitglied des Parlamentarischen Kontrollgremiums wahrzunehmen“, verfassungsmäßige Rechte der Antragstellerin verletzt PII-G1310.22-0008



Vorgangsmappe

11.04.2024
Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration

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Zustimmung

Beratung / Ergebnis folgt
Plenum

 

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