Verfassungsstreitigkeit (Vf.36-IVa-22 Bayerischer Verfassungsgerichtshof) zwischen der Antragstellerin
Fraktion Alternative für Deutschland im Bayerischen Landtag
und dem Antragsgegner
Bayerischer Landtag
über die Frage, ob der Antragsgegner dadurch,
1. „dass der Antragsgegner alle von der Antragstellerin vorgeschlagenen Kandidaten
zur Besetzung des Parlamentarischen Kontrollgremiums ohne sachlichen
Grund abgelehnt hat“,
2. „dass die Durchführung eines ordnungsgemäße(n) Moderationsverfahren(s)
ohne sachlichen Grund abgelehnt worden ist“,
3. „dass sich das parlamentarische Kontrollgremium ohne Beteiligung der Antragstellerin
am 22.01.2019 konstituiert hat“,
verfassungsmäßige Rechte der Antragstellerin verletzt hat,
sowie dadurch,
„dass der Antragsgegner es einem Vertreter der Antragstellerin unmöglich
macht, Rechte und Pflichten als Mitglied des Parlamentarischen Kontrollgremiums
wahrzunehmen“,
verfassungsmäßige Rechte der Antragstellerin verletzt
PII-G1310.22-0008
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