Berücksichtigung des Ehrenamtes durch Behörden; einmalige Anzeige für regelmäßige Veranstaltungen; Zulassung von Mitgliedern der Staatsregierung zu öffentlichen Ehrenämtern; Zulassung von THW, Feuerwehr und gemeindlichen Sicherheitsbehörden zur Verkehrssicherung; Kostenerlass bei Veranstaltungen Änderung der Überschrift des Abschnitt I und Art. 81 sowie neuer Abschnitt Ia und neuer Art. 87 BayVwVfG; Änderung der Überschrift des Abschnitts 1, neuer Art. 12, neue Überschrift des 2. Abschnitts, Umnummerierung der Abschnitte 2 bis 4 LStVG; Änderung von Art. 3 Abs. 2 BayMinG; Neufassung von Art. 7a ZustGVerk; Änderung von Art. 16 Abs. 2 KG; Streichen der Inhaltsübersicht und Änderung von Art. 28 Abs. 1 BayFwG
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