Beenden des Beteiligungsvertrags zwischen Freistaat und BayernLB von 2013; Überführen der Stillen Einlage in das Kernkapital der BayernLB; Erhöhen der mittelbaren Beteiligung des Freistaats an der BayernLB; redaktionelle Änderungen ZweckVermG: neue Überschriften in Art. 1, 2, 3 und 4; Änderung von Art. 1 Abs. 1 BayLaBG: Umbenennung der Abschnitte in Teile; Änderung von Art. 1a, Art. 12, Art. 13, Art. 18, Art. 18a, Art. 23, Art. 26, Art. 28
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