Antrag Initiativdrucksache Nr. 19/3906 vom 07.11.2024
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Temporäre humanitäre Aufenthalte in Deutschland nicht als „gewöhnlichen Aufenthalt im Inland“ im Sinne des Einbürgerungsrechts werten
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Änderung des StAG auf Bundesebene: Zeiten einer Duldung nicht als "gewöhnlichen Aufenthalt im Inland“ im Sinne von § 10 Abs. 1 StAG in die Aufenthaltsdauer für eine Einbürgerung mit einberechnen
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 Vorgangsmappe
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