Maßnahmen zur Bekämpfung von Islamismus in Bayern: Verbot von islamischen Religionsunterricht in den Schulen, Minaretten, Muezzinrufen, Verschleierung im öffentlichen Dienst, islamischen Organisationen, Schächtungen; Deutschpflicht in Moscheen; Durchsetzung des Verbots von Viel- und Kinderehen; stärkere Überwachung durch den Verfassungsschutz; keine Strafminderungen bei islamistisch-terroristischen Straftaten; Einreiseverbot für Dschihad-Heimkehrer; Abschiebung von illegalen Migranten; Aussteigerprogramme für Islamisten mit deutscher Staatsangehörigkeit
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