Schreiben des Bundesverfassungsgerichts - Erster Senat - vom
8. Januar 2025 (1 BvR 2525/24 / 1 BvR 2524/24) betreffend
Verfassungsbeschwerden
gegen das Unterlassen der Länder, die aktuelle Beitragsempfehlung der Kommission zur Überprüfung und Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) umzusetzen, insbesondere den monatlichen Rundfunkbeitrag vom 1. Januar 2025 um 0,58 Euro auf 18,94 Euro zu erhöhen
PII-3001-5-65
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