Gesetzentwurf Initiativdrucksache Nr. 19/7032 vom 06.06.2025
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Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Petitionsgesetzes
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Zurückweisen von Petitionen, wenn sie auf die Fortsetzung von rechtswidrigem Verhalten zielen; Nennung einer ladungsfähigen Anschrift von Petenten Änderung von Art. 1 Abs. 1, Art. 2 und Art. 4
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Vorgangsmappe
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