Berücksichtigung des Schutzbedürfnisses der Öffentlichkeit bei Lockerungsentscheidungen; Beschleunigen der Erledigungsverfahren durch Anzeige bei der Vollstreckungsbehörde; mögliche elektronische Meldung von neubesetzten Leitungsstellen; staatliche Anerkennung von Heilpädagogen; Anerkennung von nicht-bayerischen Betreuungsvereinen; Streichen des Haushaltsvorbehalts bei Betreuungsvereinen; Streichen der Deckelung des Lohnkostenzuschuss bei Sozialeinrichtungen Änderung von Art. 16 Abs1, Art. 35 Abs. 1 und Art. 48 Abs. 2 BayMRVG; Änderung von Art. 4 Abs. 1 und Art. 5 Abs. 1 BayAGBtG; Umbenennung des Sozial- und Kindheitspädagogengesetz in Bayerisches Sozialberufe-Anerkennungsgesetz (BaySozBAG), Einfügen des neuen Art. 3 und Art. 9, Änderung und Umnummerierung der bisherigen Art. 3, Art. 4, Art. 5, Art. 6 und Art. 7; Änderung von Art. 66b AGSG
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