Antrag Initiativdrucksache Nr. 19/7806 vom 28.07.2025
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Erhöhung des Strafmaßes für Tierquälerei und konsequente Tierhaltungs- und Betreuungsverbote für Täterinnen und Täter
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Änderung von § 17 TierSchG: Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und fünf Jahren; Verfolgung von Strafvereitelung im Fall von Tierquälerei
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Vorgangsmappe
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