Änderungsantrag Initiativdrucksache Nr. 19/8889 vom 13.11.2025
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Änderungsantrag zum Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Archivgesetzes
hier: Bayerns Gedächtnis stärken, statt es zu schwächen
(Drs. 19/8100)
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Änderung von Art. 4, Abs. 5: Beibehaltung der Zuständigkeit der staatlichen Archive, die nichtstaatlichen Archive bei der Archivpflege zu beraten und zu unterstütze; Streichung von Art. 4, Abs. 1: Übertragung der Beratungsaufgaben auf ehrenamtliche Archivpfleger Änderung Art. 6, Abs. 1 Satz 3: Anbietungspflicht auch für zur Löschung vorgesehene Unterlagen nach DSGVO (Löschungssurrogat); Abs. 3 wird Abs. 5: Verpflichtung der anbietenden Stellen zur Gewährung von Einsicht in ihre Unterlagen
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