Änderungsantrag Initiativdrucksache Nr. 19/9047 vom 27.11.2025
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Änderungsantrag zum Gesetzentwurf der Staatsregierung
Gesetz zum Schutz vor Drohnenüberflügen in Bayern
hier: Bewaffnung von Drohnen verfassungskonform regeln
(Drs. 19/8567)
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ausschließlicher Einsatz von bewaffneten Drohnen gegen andere unbemannte Flugkörper; Ausschluss der Nutzung bewaffneter Drohnen bei der Anfertigung von Bild- oder Tonaufnahmen bei öffentlichen Versammlungen und Aufzügen; Beibehaltung der Aufzählung der Polizeiwaffen Änderung von Art. 47 Abs. 4 und Art. 100, Beibehaltung von Art. 78 Polizeiaufgabengesetz
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