Erhöhen des Anteils der Kommunen am allgemeinen Steuerverbund; Beibehalten der letzten Steuerkraftzahlen für die Grundsteuer A und B; Finanzzuweisungen aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität des Bundes; redaktionelle Änderungen Änderung von Art. 1 Abs. 1, Art. 4, Art. 6, Art. 9 und Art. 13e und Einfügen des neuen Art. 12a Finanzausgleichsgesetz Änderung von § 4 Abs. 1 und § 22 Finanzausgleichsgesetz-Durchführungsverordnung
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