Finanzierung nichtstaatlicher Gymnasien, Realschulen, Schulen des Zweiten Bildungswegs und Freier Waldorfschulen; Kostenausgleich nach dem Konnexitätsprinzip im Hinblick auf die Einführung des G9-neu in Bezug auf die Personalkosten an kommunalen Gymnasien; Zusammenführung von Fortschreibungen der Finanzierung in den Übergangsphasen zwischen G8 und G9-neu Änderung von Art. 17, Art. 38 Abs. 2 und Art. 45
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