Nachbesserung des Entwurfs der Ausführungsverordnung zum Gewalthilfegesetz (GewHG): Sicherung der Finanzierung (Rufbereitschaft, Prävention, Öffentlichkeits‑ und Vernetzungsarbeit, Miet- und Gebäudekosten, digitale Dokumentation, Koordinierungsstelle); Schutz und Anonymität in Frauenhäusern ohne zeitliche Begrenzung; Einbindung von Fach‑ und Wohlfahrtsverbänden
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