Änderungsantrag Initiativdrucksache Nr. 15/10304 vom 27.03.2008
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Änderungsantrag zum Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Immissionsschutzgesetzes
(Drs. 15/8783)
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Entlastung der Gemeinden bei der Lärmkartierung: Übertragung der Zustandigkeit für die Lärmkartierung von Hauptverkehrsstraßen auf das Landesamt für Umwelt, für Lärmaktionspläne bezüglich Hauptverkehrsstraßen auf die Regierungen (Änderungen bei Art. 8a BayImSchG); Beibehaltung des Verbots des unnötigen Laufenlassens von Motoren und des Betriebs von motorisierten Schneefahrzeugen (Art. 12 BayImSchG)
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