Novellierung des Rettungsdienstgesetzes, insbesondere Neuregelung der Finanzierung des Rettungsdienstes und des Verhältnisses von Aufgaben- und Kostenträgern; ensprechende Änderungen beim Gesetz über die Errichtung und den Betrieb Integrierter Leitstellen - ILSG (Art. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 9, 10); Einschränkung des Grundrechts auf Unverletzlichkeit der Wohnung (GG Art. 13, BV Art. 106)
|