Sonderregelungen für die Durchführung des Zensus 2011: Zuständigkeit des Landesamts für Statistik und Datenverarbeitung, Verpflichtung der kreisfreien Gemeinden und der Landkreise zur Durchführung, örtliche Erhebungsstellen, Datenübermittlung, Kostenregelung; neuer Abschnitt V (Art. 26-33) BayStaG
|