Anpassung an den Zehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag und an das Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 25.5.2007 bezüglich politischer Werbung im Rundfunk aus Anlass eines zugelassenen Volksbegehrens oder Volksentscheids; Änderungen bei Art. 4, 15 BayRG sowie bei Art. 5, 9, 11, 15, 22, 26, 32, 35, 36, 37 BayMG
|