Umsetzung des Landtagsbeschlusses 16/5539: Aufhebung der Gemeinschaftsunterkunftspflicht u. a. für Familien und Alleinerziehende, private Wohnsitznahme nach Ablauf von vier Jahren nach Abschluss des Erstverfahrens, keine Anwendung auf Straftäter und Personen, die über ihre Identität getäuscht haben; Änderung von Art. 4, 5 AufnG
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