Übertragung der Zuständigkeiten für das Krankenhauswesen und die gesetzliche Krankenversicherung auf das Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit, für den Arbeitsschutz einschließlich des Verbraucherschutzes und der Überwachung von Anlagen auf das Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen, für Angelegenheit der Ernährung auf das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten; Änderung des Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetzes (Art. 5, 34), des Heilberufe-Kammergesetzes (Art. 32), des Gesetzes über den Vollzug des Tierseuchengesetzes (Art. 1, 4, 5b, 5c, 5f, 6, 8a) und der Verordnung zum Vollzug tierschutzrechtlicher Vorschriften (§ 1); Aufhebung des Gesetzes über die Zuständigkeiten in der Gesundheit, in der Ernährung und im Verbraucherschutz vom 9.4.2001, des Gesetzes zur Überleitung von Zuständigkeiten vom 23.7.1993 und des Dritten Gesetzes zur Überleitung von Zuständigkeiten vom 29.12.1998
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