Änderungen in folgenden Bereichen: Erhöhung des Kommunalanteils am allgemeinen Steuerverbund (Art 1), Beteiligung der Gemeinden am erhöhten Landesanteil an der Umsatzsteuer (Art. 1b), Berechnung der Gemeinde- und Landkreisschlüsselzuweisungen (Art. 3, 5,), Mindestbetrag bei der Investitionspauschale (Art. 12), Entnahmen aus dem Kraftfahrzeugsteuerersatzverbund (Art. 13, c, e, f, h FAG) Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze (Art. 5) und der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Staat, Gemeinden und Gemeindeverbänden (§§ 1, 9)
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