Anpassung der Abgeordnetenentschädigung und der Versorgungsbezüge an die allgemeine Einkommensentwicklung; Anhebung der Altersgrenze für die Altersentschädigung auf das 67. Lebensjahr; Erhöhung des Abzugsbetrags bei Nichtteilnahme an Sitzungen; u. a.; Änderungen bei Art. 4, 5, 6, 7, 8, 11, 12 15, 16, 18a, 20, 22, 24, 30, 43d, neuer Art. 43e Abgeordnetengesetz
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