Gesetzentwurf Initiativdrucksache Nr. 16/1582 vom 19.06.2009
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Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Abgeordnetengesetzes
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Ausweitung der Übergangsregelung gem. Art. 43d auf Abgeordnete, die noch bis Ende der 15. Wahlperiode eine Anwartschaft auf Altersversorgung erlangt und bis dahin das 60. Lebensjahr vollendet haben; entspr. Ergänzung von Art. 43d Abs. 2 Abgeordnetengesetz
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