Veröffentlichung der Pflege-Prüfberichte auf einer zentralen Internetseite; Anpassung an das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz: Streichung der heimvertragsrechtlichen Regelungen; Ermächtigungsregelung zum Infektionsschutz; entsprechende Änderungen bei Art. 3, 5, 6, 8, 9, 10, 11, 15, 19, 23, 25, 26, Aufhebung von Art. 27 PfleWoqG, neuer Abschnitt 3 "Erstellung und Veröffentlichung von Pflege- Prüfberichten"
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